Falle gelangt das einfache, bei 150 Spielen das silberne und bei 250 Spielen das goldene Ehrenzeichen zur Verleihung. 3. Mit der Verleihung des Ehrenzeichens erhält der Spieler gleichzeitig die Berechtigung, das mit dem Ehrenzeichen verbundene Abzeichen auf der Spielkleidung zu tragen.
4. Als Stichtag für die Zählung der ausgetragenen Spiele wird der 20. März 1921 festgesetzt.
5. Für die Teilnahme an Spielen in der 1. Mannschaft werden 1 1/2 Punkte pro Spiel gutgeschrieben, für alle übrigen Spiele 1 Punkt.
6. Die Namen der mit dem Ehrenzeichen Beliehenen -werden in der Vereinszeitung, sowie in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
7. Zu Verlust geratene Ehrenzeichen werden nur gegen Ersatz der Kosten und nachdem der Verlust glaubhaft nachgewiesen ist, erneut abgegeben.
8. Die Führung der Ehrenzeichenkartei sowie des Ehrenzeichenbuches obliegt dem Sportausschuß, dessen Vorsitzender für deren richtige Führung verantwortlich ist.
9. Die Spielführer erhalten außerdem für jede vollständig durchgeführte Spielzeit (Herbstspielzeit vom 1. VIII. bis 1. II. und Frühjahrsspielzeit vom 1. II. bis 1. VIII.) fünf Punkte in Anerkennung der mit diesem Amt verbundenen außerordentlichen Mehrarbeit gutgeschrieben.
10. Der Spielausschuß hat das Recht, bei hervorragend sportlicher Betätigung oder bei unverschuldetem Ausscheiden (Unfälle) einzelnen Spielern vor Erlangung der vorgeschriebenen Punktzahl das Ehrenzeichen zu verleihen. Diese Verleihung darf sich nur auf ganz besondere Ausnahmefälle beschränken und bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft. Bei vorliegenden Ausnahmefällen darf nur das entsprechende Ehrenzeichen und in der Regel nur dann verliehen werden, wenn mindestens 2/3 der vorgeschriebenen Punktzahl bereits erreicht sind.
11. Bei Austritt und erfolgten Wiedereintritt erlischt jeder Anspruch auf bereits errungene Punkte.
12. In allen Zweifelsfällen entscheidet ein von Fall zu Fall einberufener Ehrenrat, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden der F.A., dem Spiel-ausschußvorsitzenden und dem 1., 2. und 3. Spielführer.
Die Lostrennung von Jahn und die Selbständigmachung als F.C. Bayern macht nun neuerdings die Schaffung eines entsprechenden Klubzeichens notwendig. Das 25jährige Wiegenfest soll uns dieses Zeichen (Abb. 8) bringen, das hoffentlich nunmehr eine dauernde Schöpfung sein wird. Auch eine eigene Jubiläums•Ehrennadel für hervorragende
Navigation